Ordnungsbestimmungen für Lemvig Strand Camping ****

Auf einem Campingplatz wohnen viele Menschen auf einem begrenzten Areal. Sie haben verschiedene Gewohnheiten, und gerade das macht einen Teil des Reizvollen beim Camping aus. Aber das bedeutet auch, daß jeder notwendigerweise einige wenige, einfache Regeln einhalten muß, um zu vermeiden, daß einige Camper zur Belastung für andere werden. Hier folgen die geltenden Ordnungsbestimmungen auf den zugelassenen Campingplätzen.

Aufenthalt auf dem Platz

Der Platzwarts sind für Ruhe und Ordnung verantwortlich und stehen Ihnen bei evtl. enstandenen Problemen zur Verfügung. Die Anweisungen des Platzwarts müssen stets befolgt werden. Wir bitten Sie, auf die anderen Campinggäste Rücksicht zu nehmen, und machen Sie darauf aufmerksam, daß ruhestörender Lärm nicht gestattet ist. Die Nachtruhe von 23 bis 7 Uhr ist unbedingt zu beachten.
Während des Aufenthaltes soll das Autofahren möglichst beschränkt werden, und wenn notwendig darf es nur im Schrittempo (unter 20 km/h) stattfinden.
Nur übliche Zelte und Vorzelte für Wohnwagen sind gestattet. Zelthäuser z.B. mit festen Wänden, Fenstern und Türen sind nicht erlaugt. Campingwagen sollen mobil sein, d.h. gemäß der Straßsen-verkehrsordnung zum Fahren registriert oder mit der ID-Nummer des DK-Camp versehen.
Handelsüblicher Windschutz darf augestellt werden, abgesehen davon ist privates Einzäunen des Stellplatzes nicht gestattet.
Fahnenstangen, Antennen usw. dürfen nicht aufgestellt werden. Graben auf dem Stellplatz darf nur mit Einverständnis des Platzwarts stattfinden.
Die Anwendung jeder Art von Waffen und Feuerwerk ist auf dem Platz verboten.
Handel auf dem Platz wird nur mit der Erlaubnis des Platzwarts akzeptiert.
Die gemeinsamen Anlagen, d.h. Toiletten, Waschräume, Küche u.dgl., bitten wir Sie so zu hinterlassen, wie Sie sie vorfinden möchten – d.h. sauber und aufgeräumt.
– Abfälle nur in den auf dem Platz aufgestellen Abfallbehältern entsorgen.
Autowäsche (Gebühr) ist nur an den dafür vorgesehenen oder vom Platzwart angewiesenen Plätzen erlaubt.

Feuer und abstandregeln

Der Sicherheitsabstand zwischen den Camping – Einheiten muss gemäß den Brandschutzbestimmungen für
Campingplätze mindestens 3m betragen. Die Autos müssen so geparkt werden, dass der Platz des Nachbarn nicht beeinträchtigt wird. Das Auto/Vorzelt/Zaun muss mindestens 1,5m vom Grenzstein bzw. der Grenzlinie entfernt bleiben. Das Auto soll, soweit möglich, längs der Hecke geparkt werden. Wollen Sie das Auto anders parken, müssen Sie mit dem Vermieter Rücksprache nehmen.

Spielen und Ballspielen

Die Campingplätze haben ihren eigenen Spielplatz und Sportplatz. Helfen Sie Ihren Kindern diese Anlagen zu finden.
Ballspielen zwichen Zelten und Campingwagen ist nicht gestattet.

Hunde

Hunde haben Zugang aus Lemvig Strand Camping, aber muß an einer kurzen Leine geführt werden. Sie dürfen nicht unnötig stören, und das Ausführen soll außerhalb des Platzes oder am gekennzeichneten Ort stattfinden. Bringen Sie immer eine Plastiktüte mit zum Aufsammeln.

Abreise

Ihren Abreisezeitpunkt teilen Sie dem Platzwart so frühzeitig wie möglich mit, da Sie in der Hauptsaison mit Wartezeiten rechnen müssen. Mit Rücksicht auf neueingetroffene Gäste, und wenn nicht anders mit dem Platzwart verabredet, soll Ihr Standplatz oder Ihre Hütte bis 12 Uhr geräumt und sauber sein.

Haftung

Der Campingplatzbesitzer und der Platzwart übernehmen keine Haftung für beschädigtes ode abhandengekommenes Eigentum der Campinggäste. Für Schäden an gebäuden, Material oder dem Eigentum anderer Campinggäste haftet der Schädiger gemäß den allgemeinen Entschädigungsregeln. Die meisten Campinggäste benehmen sich natürlich rücksichtsvoll. Maßnahmen, die man den wenigen gegenüber handhaben kann, die Campingplatzordnung nicht beachten, umfassen Verweisung vom Platz.

Natur und Umwelt

Wir bitten Sie, Natur und Umwelt zu berücksichtigen und zu schützen – beide sind von Ihrer Behutsamkeit abhängig.

Saisonplätze

Für Campinggäste, die mit dem Platz einen Vertrag über die Miete eines Saisonplatzes geschlossen haben, gelten erweiterte Vorschriften für Mobilitätsforderungen, die Einrichtung des Stellplatzes und die ID-Nr.-Regelung des DK-Camp.
Die Vorschriften sind in der Regel in den Mietvertrag für den Saisonplatz eingearbeitet, werden jedoch auf Anfrage auch vom Platzwart ausgehändigt.

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